In einem von Rechtsanwalt Dr. Gasser geführten Rechtsstreit hat das Landgericht Hamburg am 10.3.2017 entschieden, dass die Halbierung der Charterraten bei Multipurpose-Schiffen Mitte November 2008 aufklärungsbedürftig war (Aktenzeichen: 313 O 251/15). Der Kläger erhält die Anlagesumme abzüglich Ausschüttungen Zug um Zug gegen übertragung der Anteile zurück.
Er hatte am 11.11.2008 nach Beratung Anteile als Treuhandkommanditist an einem Multipurposeschiff gezeichnet. Der Verkaufsprospekt stammte vom 23.4.2008. Nicht hingewiesen wurde auf den Umstand, dass sich bei den Multipurposeschiffen die Frachtraten bereits ab Juli/August 2008 nahezu halbiert hatten. Stattdessen wurde Informationsmaterial übergeben, in dem mit Stand vom 15.10.2008 auf die Frachtraten aus dem April 2008 hingewiesen wurde, nicht jedoch auf die nachfolgende Halbierung. Die Frachtraten sind die entscheidende Größe für das Gelingen des Projekts. Bereits aus dem im September 2008 erschienenen Clarkson Index, der maßgeblichen Veröffentlichung für die Charterraten bei Multipurposeschiffen, war die Halbierung zu ersehen. Deswegen hätte der Berater auf diesen Umstand hinweisen müssen.
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