Wegen einer mutmaßlich illegalen Abschalteinrichtung muss Daimler mehrere hunderttausend Diesel zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 11. Oktober 2019 angeordnet, wie der Autobauer mitteilte.
Nach Daimler-Angaben ist eine mittlere sechsstellige Zahl an Fahrzeugen von dem Rückruf betroffen. Dabei handelt es sich um Mercedes-Modelle mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5, die bis Mitte 2016 hergestellt wurden.
Von dem Rückruf dürften europaweit auch rund 260.000 Mercedes Sprinter betroffen sein. Bei dem Transporter wurde schon vor einer Woche bekannt, dass das KBA von einer illegalen Abgastechnik ausgeht. Daimler steht auf dem Standpunkt, dass die verwendete Funktion legal ist, konnte die Behörde aber offenbar nicht von dieser Sichtweise überzeugen. Folge ist ein erneuter Zwangsrückruf. Betroffen ist nicht nur der Sprinter, sondern auch noch weitere Modelle mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5.
Der Rückruf könnte sich sogar noch ausweiten, denn der Motor wird in zahlreichen Mercedes-Modellen quer durch die Produktpalette verwendet. Erst im Juni hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. Dabei ging es um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung. Diese sorgt dafür, dass die Fahrzeuge im Prüfmodus weniger Stickoxide ausstoßen als im realen Straßenverkehr.
Die Funktion werde in verschiedenen Baureihen eingesetzt, hatte Daimler bereits eingeräumt. Allerdings hält der Autobauer die Funktion auch für zulässig. Daher hat Daimler gegen die Rückrufe Widerspruch eingelegt, wird sie aber durchführen.
Daimler wird im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht zum ersten Mal mit einem Zwangsrückruf durch das KBA konfrontiert. 2018 hatte die Behörde den Rückruf für europaweit rund 670.000 Diesel, davon etwa 280.000 Fahrzeuge in Deutschland, mit der Abgasnorm Euro 6b angeordnet. Im Juni folgte der Rückruf für den Mercedes GLK 220 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 und nun ein weiterer Massenrückruf.
Zudem haben verschiedene Gerichte inzwischen auch die von Daimler verwendeten Thermofenster bei der Abgasreinigung als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und Daimler zum Schadensersatz verurteilt. „Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen Daimler durchzusetzen, unabhängig davon ob für das Fahrzeug ein Rückruf durch das KBA vorliegt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
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