Im Abgasskandal müssen VW und Audi insgesamt rund 105.000 Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat den Rückruf angeordnet, weil auch bei diesen älteren Diesel-Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde.
Der Verdacht, dass bereits bei älteren Dieselmodellen der Schadstoffklasse Euro 4 Abgaswerte manipuliert wurden ist nicht neu und wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) schon länger überprüft. Konkret geht es dabei um die sog. Akustikfunktion, die offiziell ein unangenehmes Motorengeräusch (Nageln) unterdrücken soll. Offenbar steckt hinter der Funktion aber eine unzulässige Abschalteinrichtung. So wird erkannt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert, während die Funktion im realen Straßenbetrieb abgeschaltet ist.
Das KBA ging nach einem Bericht des Bayerischen Rundfunks schon im September 2018 von einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei Modellen von VW und Audi mit 2,7- bzw. 3-Liter-Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4 aus und soll einen Rückruf für die betroffenen Modelle schon gegenüber Audi angekündigt haben.
Passiert ist aber lange nichts und erst jetzt erfolgte der Rückruf in zwei Etappen. Bereits Anfang November ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf für rund 40.000 Fahrzeuge Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 an. Betroffen sind Modelle des Audi A4 und A6 der Baujahre 2004 bis 2009 mit dem V6-2,7-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 4. Nun folgte am 20. November nach Informationen des BR auch der Rückruf für insgesamt 65.000 Fahrzeuge mit den 3-Liter-Motoren der Schadstoffklasse Euro 4. Dabei geht es um die Audi-Modelle A4, A6 und A8. Ebenfalls betroffen ist der VW Touareg und der VW Phaeton. Die Fahrzeuge wurden zwischen 2003 und 2009 zugelassen.
„Der Abgasskandal reicht offenbar weit zurück. Der erneute Rückruf zeigt, dass es VW und Audi bei den Abgasen nicht so genau genommen haben und schon 2003 Manipulationen vorgenommen wurden, um Grenzwerte einzuhalten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Sobald das KBA grünes Licht für ein Software-Update gibt, werden die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstätten geordert. Die betroffenen Fahrzeughalter können aufgrund der Abgasmanipulationen Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings sollten sie schnell handeln, da die Verjährung ihrer Ansprüche droht. „Entscheidend für die zehnjährige kenntnisunabhängige Verjährungsfrist ist dabei das Datum der Übergabe bzw. Auslieferung des Fahrzeugs an den Kunden“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Noch keine Antworten