Jetzt ist auch Mitsubishi im Abgasskandal unter Verdacht geraten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. führte am 21. Januar 2020 eine groß angelegte Razzia in den Geschäftsräumen von Mitsubishi und zwei Autozulieferern durch. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird wegen Betrugsverdacht ermittelt. Es geht um den Verdacht, dass Mitsubishi illegale Abschalteinrichtungen verwendet hat.

Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte, besteht der Verdacht, dass bei den 1,6- und 2,2 Liter Vier-Zylinder-Dieselmotoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung verwendet wurde. Diese soll dafür sorgen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar eingehalten, im realen Straßenverkehr aber überschritten werde. Da derartige Abschalteinrichtungen verboten sind, sind Fahrzeuge mit einer solchen Funktion nicht genehmigungsfähig. Das bedeutet, dass den Fahrzeugen die Stilllegung drohen könnte oder Fahrverbote ausgesprochen werden könnten. Mitsubishi-Kunden, die seit 2014 betroffene Fahrzeuge als Neuwagen erworben haben, werden zudem aufgefordert, sich als Zeugen bei der Polizei zu melden.

Die Durchsuchungen werden nach Angaben der Staatsanwaltschaft durchgeführt, um Beweismittel im Bezug auf die Abschalteinrichtung, die Bewerbung und die Verantwortlichkeit sicherzustellen.

„Der Abgasskandal ist nun offensichtlich auch bei Mitsubishi angekommen. Sollte sich der Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen bestätigen, droht den betroffenen Kunden nicht nur die Stilllegung ihrer Fahrzeuge, sondern sie trifft auch der Wertverlust ihrer Autos“, sagt Rechtanwalt Dr. Ingo Gasser.

Wie die Erfahrungen des VW-Abgasskandals zeigen, haben durch Abgasmanipulationen geschädigte Autokäufer aber auch sehr gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Der BGH hat bereits klargestellt, dass Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung mangelhaft sind und die Verbraucher dementsprechend einen Anspruch auf Ersatz haben. „Der Schaden ist schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden, da die Kunden das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätten. Sie wurden getäuscht und haben Anspruch auf Schadensersatz“, erklärt Dr. Gasser, Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal.

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