Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung muss Audi insgesamt rund 38.000 Fahrzeuge der Modellreihen A6 und A7 unter dem Code 23X6 zurückrufen. Davon sind rund 21.500 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf angeordnet und am 21. Februar 2020 in seiner Datenbank veröffentlicht. Der Rückruf ist notwendig, um unzulässige Abschalteinrichtungen bzw. unzulässige Reduzierungen der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems bei den Fahrzeugen zu entfernen. Betroffen sind Modelle des Audi A6 und A7 der Baujahre 2010 bis 2015.
Die Halter werden von Audi angeschrieben und aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit die unzulässigen Funktionen entfernt werden können. Der Rückruf für die Modelle des A6 und A7 der Baujahre 2010 bis 2015 ist ein weiteres Kapitel einer ganzen Reihe von Audi-Rückrufen unter dem Code 23X6.
Schon Ende 2019 hatte das KBA Rückrufe für diverse Audi-Modelle veröffentlicht. Ein Rückruf betraf Modelle des Audi A4, A8 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017 mit 3-Liter und 4,2-Liter-Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 6. Bei den betroffenen Fahrzeugen müssen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden, die zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß führen können.
Ebenfalls im Dezember 2019 machte das KBA unter dem Code 23X6 den Rückruf für Modelle des Audi A7 und A8 der Baujahre 2009 bis 2014 mit 3-Liter-Motor der Abgasnorm Euro 5 öffentlich. Hier wird als offizieller Grund für den Rückruf allerdings eine Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware genannt.
„Die betroffenen Audi-Halter stehen vor dem gleichen Problem. Sie sollen ein Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor, z.B. auf den Verbrauch, Verschleiß oder Leistung aufspielen lassen. Außerdem leiden die Fahrzeuge unter einem weiteren Wertverlust“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Allerdings müssen sich die betroffenen Audi-Kunden nicht mit einem Software-Update begnügen, sondern können Schadensersatzansprüche geltend machen. Der BGH hat schon Anfang 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und Käufer dementsprechend Anspruch auf Ersatz haben. Inzwischen haben verschiedene Gerichte Audi im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt.
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