Der Motor EA 189 des VW-Konzerns hat es durch den Abgasskandal zu trauriger Bekanntheit gebracht. Inzwischen schafft es aber auch der Nachfolgemotor EA 288, der in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda verwendet wird, immer wieder in die Negativ-Schlagzeilen. Das ARD-Magazin „Report Mainz“ berichtete am 1. Dezember 2020 über deutliche Hinweise auf Abschalteinrichtungen bei einem VW Golf VII mit dem EA 288.
Ein Team von „Report Mainz“ begleitet den Ingenieur und Katalysator-Entwickler Martin Pley bei Abgasmessungen bei einem VW Golf VII. Das Ergebnis fiel eindeutig aus: Der Pkw stieß bei den Testfahrten auf der Straße deutlich mehr Stickoxide aus als auf dem Prüfstand und überschritt auch die zulässigen Grenzwerte. Zudem zeigten die Messungen, dass die Abgasreinigung in Abhängigkeit von den Außentemperaturen erfolgt, d.h. dass die Abgasrückführung bei Temperaturen, die außerhalb eines festgelegten Thermofensters liegen, reduziert wird. Folge ist ein höher Stickoxid-Ausstoß.
VW bestätigte gegenüber „Report“ sogar, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet wird. Allerdings sei dieses aus Gründen des Motorschutzes zulässig. Der Autobauer verwies zudem darauf, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt habe. Dass allerdings ist absolut erstaunlich. Denn wie „Report“ berichtet, hatten auch Untersuchungen des KBA ergeben, dass der Motor auf der Straße deutlich mehr Stickoxide ausstößt als auf der Straße.
„Einen verpflichtenden Rückruf des KBA hat es bisher nicht gegeben. Allerdings hat VV unter dem Code 23X4 einen freiwilligen Rückruf angeboten. Durch ein Software-Update soll ein erhöhter Schadstoffausstoß vermieden werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Inzwischen kommen immer mehr Gerichte zu der Auffassung, dass VW auch bei dem Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. 16 Landgerichte haben VW mittlerweile wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt, berichtet „Report“.
Interessant ist hier beispielsweise ein Urteil des Landgerichts Regensburg vom 19. März 2020 (Az.: 73 O 1181/19). Der Kläger machte Schadenersatzansprüche bei einem VW Golf VII geltend. Er legte dem Gericht ein internes VW-Dokument vor. Das mit „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“ überschriebene Dokument überzeugte das LG Regensburg. Es werde dargelegt – und von VW auch nicht bestritten – dass bei der Abgasrückführung zwei verschiedene Betriebsmodi angewendet würden. Diese Programmierung sei unzulässig und es liege eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, entschied das Gericht.
Rückenwind haben Schadenersatzklagen im Abgasskandal auch von der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston bekommen. Sie hatte Ende April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenbetrieb zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nur in einem sehr engen Rahmen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig.
„Abschalteinrichtungen wie ein Thermofenster zählen demnach selbst dann nicht zu den zulässigen Ausnahmen, wenn damit langfristig einer Versottung vorgebeugt werden soll. Vor diesem Hintergrund dürfte es VW schwerfallen die Gerichte von der Zulässigkeit seiner Abschalteinrichtungen zu überzeugen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Noch keine Antworten