Figur einer Justizia aus Stein hält eine Waage

Das EuGH-Urteil zu Abschalteinrichtungen hat es in sich und stärkt die Rechte der Autokäufer im Abgasskandal (Az.: C-693/18). Der Europäische Gerichtshof stellte mit Urteil vom 17. Dezember 2020 fest, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind und es davon nur wenige Ausnahmen gibt.

Wie die Richter am EuGH klarmachten, seien Abschalteinrichtungen nur dann zulässig, wenn die den Motor vor unmittelbaren und plötzlichen Schäden schützen. Wären solche Funktionen auch zulässig, um den Motor vor langfristigen Folgen wie Verschleiß oder Verschmutzung zu schützen, würde das grundsätzliche Verbot von Abschalteinrichtungen ausgehöhlt.

Der EuGH folgte damit dem Gutachten der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston. Sie hatte in ihren Schlussantrag vom 30. April 2020 deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für illegal hält, wenn sie dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten werden, im normalen Straßenverkehr aber steigen. Ausnahmen seien nur sehr begrenzt möglich.

In dem Verfahren ging es ursprünglich noch um den durch den VW-Abgasskandal bekannten Dieselmotor EA 189. Das Urteil geht aber weit darüber hinaus. „Der EuGH hat wie erwartet entschieden, dass die Manipulationssoftware beim EA 189 illegal ist. Darüber hinaus hat er auch klar gemacht, dass auch andere Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Damit trifft die Entscheidung nicht nur VW, sondern auch Hersteller wie Daimler, BMW, Opel und andere, die ebenfalls Abschalteinrichtungen wie beispielsweise ein Thermofenster bei der Abgasreinigung verwendet haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Nach der Verordnung Nr. 715/2007 sind Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems verringert wird. „Das ist beispielsweise bei Thermofenstern aber auch bei anderen Abschalteinrichtungen der Fall. Sie dienen in der Regel nicht dem unmittelbaren Schutz des Motors vor Beschädigung und sind daher illegal“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Für Hersteller wie Daimler dürfte es nun schwierig werden, Gerichte von der Zulässigkeit ihrer verwendeten Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Aber auch VW trifft das Urteil hart. Denn auch in dem Nachfolgemotor EA 288 wird ein Thermofenster verwendet und selbst bei dem Software-Update des EA 189 ist dies der Fall.

„Betroffene Autokäufer haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen die Autohersteller durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

 

 

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