Das Landgericht Kiel hat die Audi AG im Abgasskandal ein weiteres Mal verurteilt. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss der Autohersteller einen Audi 6 Avant 3,0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, entschied das LG Kiel mit Urteil vom 10. Februar 2021 (Az.: 5 O 135/20).
„Das Urteil zeigt, dass Audi auch bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Turbodieselmotor unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und Schadenersatz leisten muss“, sagt Dr. Ingo Gasser aus Kiel, der zum wiederholten Mal Schadenersatz für geschädigte Audi-Käufer im Abgasskandal durchgesetzt hat.
KBA ordnete Rückruf für Audi A6 an
In dem aktuellen Fall hatte der Kläger den Audi A6 Avant 3,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen im Juli 2016 zum Preis von 37.500 Euro bei einer Laufleistung von 117.600 Kilometern gekauft. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Oktober 2019 und Februar 2020 verpflichtende Rückruf für das Modell an.
Das folgende Software-Update ließ der Kläger allerdings nicht installieren und machte im April 2020 Schadenersatzansprüche geltend. Er führte aus, dass neben den vom KBA bereits beanstandeten Funktionen sein Fahrzeug noch mit einer weiteren unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters ausgestattet sei. Dadurch würde die Abgasrückführung bei Außentemperaturen unter 15 Grad verringert und schließlich ganz abgeschaltet, was zu einer Erhöhung des Stickoxid-Ausstoßes führe.
Software erkennt Prüfstand
Das Landgericht Kiel folgte der Argumentation. Das Fahrzeug sei unstreitig mit einer Software ausgerüstet, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Dann werde in einen anderen Modus geschaltet und die Abgasrückführung erhöht, so dass der Stickoxid-Ausstoß gesenkt wird. Im normalen Straßenverkehr werde der Modus wieder gewechselt mit der Folge, dass der Stickoxid-Ausstoß wieder steigt. „Damit sei eine Prüfstandserkennung vergleichbar mit der Umschaltlogik im Dieselmotor EA 189 verbaut, stellte das Gericht fest. Mit den Abgasmanipulationen beim EA 189 nahm der VW-Abgasskandal im September 2015 seinen Anfang und setzt sich auch bei Fahrzeugen mit den größeren 3-Liter-Dieselmotoren fort“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Der BGH hatte das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung bereits als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gewertet. Diese Rechtsprechung lasse sich auch auf den vorliegenden Fall übertragen, so das LG Kiel. Audi habe ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.
Anspruch auf Schadenersatz
Der Kläger hat Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die mit dem Auto gefahrenen knapp 63.000 Kilometer muss er sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung in Höhe von rund 12.800 Euro gefallen lassen. Unterm Strich erhält der Kläger noch ca. 24.700 Euro.
„Eine Reihe von Gerichten haben inzwischen entschieden, dass Audi im Abgasskandal auch bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor zum Schadenersatz verpflichtet ist. Rückenwind gibt es zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 festgestellt, dass Abschalteinrichtungen, zu denen auch Thermofenster zählen, grundsätzlich unzulässig und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen möglich sind“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
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