Den immer wieder aufkommenden Vorwurf von Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288, Nachfolger des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189, weist VW stets zurück. Gleichzeitig wird der Konzern nicht müde zu behaupten, dass sich Schadensersatzklagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 nicht lohnen. Und doch sieht die Realität anders aus, als man es in den Konzernzentrale in Wolfsburg gerne hätte.
„Verbraucherfreundliche Urteile bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288 häufen sich. Jetzt hat mit dem OLG Köln auch erstmals ein Oberlandesgericht entschieden, dass VW auch beim EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Da die VW-Anwälte zum Verhandlungstermin am OLG Köln nicht erschienen waren, hat das OLG Köln mit Versäumnisurteil vom 19. Februar 2021 entschieden, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung dem Kläger Schadenersatz leisten muss (Az.: 19 U 151/20). Die Revision hat das OLG nicht zugelassen.
Der Kläger in dem Verfahren hatte Schadenersatzansprüche geltend gemacht, weil in seinem Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschaltreinigung verwendet werde. Die Motorsteuerungssoftware erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befinde. Dann werde der Stickoxid-Ausstoß reduziert, während er unter normalen Betriebsbedingungen wieder steige.
Da der Vorwurf gegen VW schon wegen deren Abwesenheit im Verhandlungstermin als zugestanden galt, folgte das OLG Köln dem Vortrag des Klägers. Ähnlich wie beim Motor EA 189 sei auch bei dem Fahrzeug des Klägers mit dem Nachfolgemotor EA 288 eine prüfstandoptimierte Umschaltlogik verbaut. Diese Manipulationssoftware sei grundsätzlich und nach gefestigter Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geeignet, den Käufer zu täuschen, so das OLG Köln. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
„Die Entscheidung des OLG Köln zeigt, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 gute Chancen auf Schadenersatz bestehen. Zumal der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenbetrieb zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Das gilt auch für die vielfach verwendeten Thermofenster, die auch beim EA 288 zum Einsatz kommen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
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