Im Abgasskandal muss die Audi AG Schadenersatz für die Abgasmanipulationen bei einem Porsche Cayenne Diesel leisten. Das hat das Landgericht Kiel mit Urteil vom 26. Februar 2021 entschieden (Az.: 10 O 127/20).

„Die Audi AG hat den Motor entwickelt, hergestellt und an die Konzernschwester Porsche geliefert. Damit steht Audi in der Verantwortung und hat sich schadenersatzpflichtig gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der das Urteil am Landgericht Kiel erstritten hat.

Der Kläger hat den Porsche Cayenne  S 4,2 Liter Diesel im Juni 2016 als Neuwagen gekauft. Den Kaufpreis von 110.000 Euro finanzierte er zu einem großen Teil über ein Darlehen. In dem Porsche Cayenne kommt der 4,2-Liter-Dieselmotor des Typs 92 A mit der Abgasnorm Euro 6 zum Einsatz, den die Audi AG entwickelt und  produziert hat.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete einen verbindlichen Rückruf für Porsche Cayenne an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Das KBA bemängelte, dass nur im Prüfmodus eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt wird. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr reduziert, was zu einem Anstieg des Emissionsausstoßes führe. Zudem werde die Harnstoffzufuhr auch bei einer geringen Restreichweite von weniger als 2.400 Kilometern begrenzt. Das KBA wies zudem darauf hin, dass dem Fahrzeug die Typengenehmigung entzogen werden könnte, wenn die unzulässige Abschalteinrichtung nicht entfernt wird.

Der Kläger ließ das Software-Update für das Fahrzeug zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend.

Die Klage hatte Erfolg. Audi habe den Motor mit der unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das LG Kiel. Die Käufer seien so getäuscht worden. Diese Täuschung sei auch kausal für den Abschluss des Kaufvertrags durch den Kläger. Es liege auf der Hand, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung und den daraus resultierenden Verlust der Zulassung nicht gekauft hätte. Der Schaden sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden und auch durch das Software-Update nicht beseitigt worden, führte das Gericht aus.

Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises und Freistellung von allen Verbindlichkeiten aus dem Darlehensvertrag verlangen. Für die knapp 87.000 mit dem Porsche Cayenne gefahrenen Kilometer muss sich der Kläger allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 31.900 Euro anrechnen lassen.

Audi hat die Dieselmotoren mit 3 Litern und mehr Hubraum hergestellt. Diese Motoren kommen in einer Reihe von Audi-Modellen sowie auch in den Porsche-Modellen Cayenne, Macan und Panamera sowie im VW Touareg zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zahlreiche Rückrufe für diese Modelle wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. „Wie das Landgericht Kiel haben auch schon eine Reihe anderer Gerichte entschieden, dass sich die Audi AG als Herstellerin der Motoren bei diesen Fahrzeugen schadenersatzpflichtig gemacht hat“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

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