Kunden der Greensill Bank kommen nicht mehr an ihr Geld. Die BaFin hat die Konten eingefroren und ein Moratorium über die Bank verhängt, wie die Finanzdienstleistungsaufsicht am 3. März 2021 mitteilte. Auszahlungen sind nicht mehr möglich, Einzahlungen darf die Bank nur noch annehmen, wenn sie zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bank gedacht sind.
Die Schieflage der Greensill Bank muss beachtlich sein, wenn die BaFin zu einer ihrer schärfsten Waffen greift und ein Moratorium anordnet. Wie die Finanzaufsicht mitteilte, hat sie die Reißleine gezogen und wegen drohender Überschuldung der Bank ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen.
Die Greensill Bank, früher Nordfinanz Bank, zählt zur britisch-australischen Greensill Capital Gruppe. Die Greensill Bank versteht sich dabei als Refinanzierer der Greensill-Gruppe und bietet u.a. Finanzierungsmöglichkeiten für Lieferketten an. Zu ihrem Portfolio zählten aber auch klassische Finanzprodukte wie Tagesgeldkonten oder Festgeldkonten. Anleger wurden hier mit attraktiven Zinsen gelockt. Die Bilanzsumme der Bank belief sich nach Angaben der BaFin zum 31.12.2021 auf 4,5 Milliarden Euro. Nun haben sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Mutterkonzerns offenbar auch bei der Bank niedergeschlagen.
Die Greensill Bank scheint allerdings nicht nur in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu stecken, sondern weist offenbar auch Ungereimtheiten in ihren Bilanzen auf. Wie die BaFin mitteilte, hat sie bei einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, „dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group angekauft hat.“
„Das deutet darauf hin, dass die Bilanzen geschönt wurden und Forderungen aufgeführt werden, die nie existiert haben. Möglicherweise bahnt sich hier ein weiterer Finanzskandal an“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Für die Kunden und Anleger der Greensill Bank sind die aktuellen Entwicklungen beunruhigend. Immerhin sind ihre Einlagen über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert. Entschädigungen können aber erst fließen, wenn die BaFin den Entschädigungsfall feststellt, was bisher noch nicht geschehen ist.
Zu den Entschädigungen können ggf. noch Zahlungen aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) hinzukommen. Das gilt jedoch nicht für alle Kunden. Besonders staatliche Stellen wie Kommunen oder auch institutionelle Anleger wie Pensions- und Rentenfonds könnten hier ggf. leer ausgehen.
„Kunden und Anleger der Greensill Bank sollten daher frühzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um ihr Geld zu sichern“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
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