Im Mercedes Abgasskandal läuft die nächste Rückrauf-Welle an. Diesmal trifft es knapp 90.000 Mercedes Viano und Mercedes Vito für die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf angeordnet hat.
Grund für den Rückruf ist nach Angaben des KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Die Funktion muss entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden. Betroffen von dem Rückruf unter dem Code NC2II651R sind Modelle des Mercedes Viano bzw. Vito der Baujahre 2010 bis 2014 wie das KBA am 1. Oktober 2021 veröffentlicht hat.
Hintergrund für den Rückruf dürfte eine unzulässige Abschalteinrichtung sein, die das Kraftfahrt-Bundesamt schon vor rund zwei Jahren entdeckt und einen umfassenden Rückruf angekündigt hat. Davon waren auch Modelle des Mercedes Sprinter mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 betroffen. Daimler hat offenbar inzwischen ein Software-Update vorgelegt, das vom KBA genehmigt wurde, so dass der Rückruf für die rund 100.000 betroffenen Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 vor wenigen Wochen beginnen konnte. Nun müssen auch die betroffenen Modelle des Viano und des Vito in die Werkstätten.
Bei der unzulässigen Funktion dürfte es sich um die sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung handeln, wie aus einer Anfrage der „Grünen“ im Bundestag im November 2019 hervorgeht. Demnach bewirkt die Funktion zwar, dass der Stickoxid-Ausstoß unter Bedingungen wie sie im Prüfmodus vorliegen, reduziert wird. Unter normalem Betriebsbedingungen ist sie jedoch kaum aktiv, so dass die Stickoxid-Emissionen im Straßenverkehr wieder steigen. Das KBA bewertet dies als unzulässige Abschalteinrichtung.
Daimler führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. „Die Gerichte sehen das aber zunehmend anders und teilen die Einschätzung des KBA, dass es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu höheren Emissionen führen als im Straßenverkehr. „Die Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
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