Die BaFin hat der UDI Energie Festzins 11 UG & Co. KG die Einstellung und Abwicklung ihres ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts mit Bescheid vom 24. März 2022 aufgegeben. Die Anleger, die der UDI Energie Festzins 11 Nachrangdarlehen gewährt haben, dürften beunruhigt sein. Denn ob die Gesellschaft die Anleger-Gelder nun zurückzahlen kann, ist ungewiss.
Anleger konnten der UDI Energie Festzins 11 Nachrangdarlehen gewähren, die jährlich zwischen 4 und 6,5 Prozent verzinst werden sollten. Zahlungsschwierigkeiten hat es bei der Gesellschaft schon früher gegeben und die Anleger wurden 2019 vor dem möglichen Ausfall von Forderungen gewarnt.
Jetzt müssen die Anleger wieder mit finanziellen Verlusten rechnen. Denn laut der BaFin hat die UDI Energie Festzins 11 gewerbsmäßig unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben. Die Finanzdienstleistungsaufsicht hat daher die Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts aufgegeben. Das bedeutet, dass die Gesellschaft den Anlegern ihr Geld unverzüglich und vollständig zurückzahlen muss.
„Ob die Gesellschaft das leisten kann, ist fraglich. Möglich ist auch, dass am Ende die Insolvenz steht. Schon 2021 mussten zahlreiche UDI-Gesellschaften Insolvenz anmelden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Hinter der Abwicklungsanordnung der BaFin steckt vermutlich, dass die Nachrangklausel in den Darlehensverträgen nicht wirksam vereinbart wurde und dadurch das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben wurde. „Nachrangdarlehen sind für Anleger hochriskante Geldanlagen. Das zeigt sich umso mehr im Insolvenzfall, da ihre Forderungen nachrangig behandelt werden, d.h. die Anleger müssen sich hinter allen anderen Gläubigern anstellen. Ist die Nachrangklausel unwirksam, hat das für die Anleger den positiven Effekt, dass ihre Forderungen gleichberechtigt behandelt werden“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
So weit ist es aber noch nicht. Dennoch sollten die Anleger der UDI Energie Festzins 11 jetzt aufmerksam sein. Kommt es zu Verzögerungen oder Schwierigkeiten bei der Rückzahlung ihrer Gelder, sollten sie frühzeitig ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Dr. Gasser: „Dazu kann u.a. auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gehören.“
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