Der Abgasskandal hat nun auch Hyundai und Kia erreicht. Nach Medienberichten kam es am 28. Juni
2022 zu einer groß anlegten Razzia bei den koreanischen Autobauern und dem Zulieferer
BorgWarner. Insgesamt waren nach Medienberichten 180 Ermittler an Standorten im Rhein-Main-
Gebiet und in Luxemburg im Einsatz und stellten Beweise sicher.
Nach Angaben der ermittelnden Staatsanwaltschaft Frankfurt geht es um den Verdacht, dass
Hyundai und Kia bei Fahrzeugen mit 1.1-, 1.4-, 1.6-, 1.7-, 2.0- und 2.2 Liter-Dieselmotoren mit der
Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben sollen. Insgesamt
soll es um mehr als 210.000 Fahrzeuge gehen, die bis 2020 zugelassen wurden.
Bei den Fahrzeugen soll die Abgasreinigung nach Angaben der Ermittler in Alltagssituationen
reduziert bzw. ganz abgeschaltet werden. Das hat zur Folge, dass die Grenzwerte für den
Emissionsausstoß nicht eingehalten werden und die Kunden so über die Zulassungsfähigkeit der
Fahrzeuge getäuscht wurden.
„Auf die betroffenen Kunden von Hyundai und Kia könnte nun das zukommen, was viele andere
Kunden im Abgasskandal schon erlebt haben. Werden die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß
nicht eingehalten, müssen die Autos in die Werkstatt, damit entsprechend nachgebessert werden
kann. Welche Auswirkungen ein solches Update auf den Verbrauch, die Leistungsfähigkeit oder den
Verschleiß des Motors hat, ist allerdings ungewiss. Ohne ein Update könnte dem Fahrzeug
andererseits die Zulassung entzogen werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Für die betroffenen Autofahrer gibt es jedoch einen Ausweg aus dem Dilemma. Sie können
Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Rechtsprechung hat sich im Abgasskandal
verbraucherfreundlich entwickelt. „Die Käufer sind durch die unzulässigen Abschalteinrichtung über
die wahren Emissionswerte und die Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge getäuscht worden. Dabei ist
ihnen schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, der sich auch durch ein
nachträgliches Software-Update nicht beseitigen lässt. Sie haben daher Anspruch auf
Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Mehr Informationen: www.ingogasser.de/abgasskandal
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