Opel Lenkrad

Das Landgericht Ravensburg hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Der Autobauer
habe bei einem Opel Insignia 2.0 Liter eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und den
Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Daher müsse Opel Schadenersatz leisten,
entschied das Gericht mit Urteil vom 30.12.2022 (Az.: 2 O 200/22).

Der Kläger hatte den Opel Insignia im Oktober 2015 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Insignia ist
ein 2-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Im Zusammenhang mit dem
Emissionsverhalten dieses Modells bot Opel 2017 ein freiwilliges Software-Update an. Dem folgte im
Oktober 2018 ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen
Abschalteinrichtung. Modelle des Opel Insignia 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi und Zafira 1.6 bzw. 2.0
CDTi der Baujahre 2013 bis 2016 mussten in die Werkstatt damit die unzulässige Abschalteinrichtung
entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden konnte.

Der Kläger hatte das Software-Update schon im Rahmen des freiwilligen Opel-Rückrufs installieren
lassen. Er machte dennoch Schadenersatzansprüche geltend, weil Opel das Fahrzeug mit einer
unzulässigen Anschalteinrichtung in den Verkehr gebracht habe.

Das LG Ravensburg folgte der Argumentation des Klägers und sprach ihm gemäß § 826 BGB
Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.

Opel habe in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, die anhand verschiedener
Parameter bewirkt, dass die Abgasreinigung reduziert wird und der Emissionsausstoß in der Folge
steigt. Die Reduzierung der Abgasreinigung finde dabei schon bei üblichen Nutzungsbedingungen wie
Außentemperaturen unter 16 Grad, Geschwindigkeiten über 140 km/h, Drehzahlen über 2900 U/min
oder Umgebungsluftdruck unterhalb vom 92 kPa statt, so das Gericht. Opel habe nicht nur ein
Thermofenster installiert, um die Reduzierung der Abgasreinigung zu erreichen, sondern noch drei
weitere Abschalteinrichtungen mit unterschiedlichen Parametern verwendet. Dies führe dazu, dass
die Abgasreinigung des Fahrzeugs im normalen Straßenverkehr noch weit über die
temperaturbedingte Abschaltung hinaus nur im reduzierten Modus arbeite, führte das LG
Ravensburg weiter aus.

Dieses Verhalten von Opel sei objektiv als sittenwidrig zu bewerten. Opel habe Prüfbehörden und
Käufer bewusst getäuscht. Das Fahrzeug verfüge zwar über eine EU-Typengenehmigung, hätte sie
aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung jedoch nicht erhalten dürfen, machte das Gericht
deutlich.

Da davon ausgegangen werden könne, dass der Kläger das Auto nicht erworben hätte, wenn er von
der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte, sei er schon mit Abschluss des Kaufvertrags
geschädigt worden, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er daher die Erstattung des

Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen,
entscheid das Gericht.

„Auch Opel hat im Abgasskandal keine weiße Weste und musste neben dem Insignia noch einige
weitere Modelle wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen. Das Urteil zeigt, dass
betroffene Opel-Käufer gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr.
Ingo Gasser.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/opel-abgasskandal/

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