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Jenabatteries GmbH im Insolvenzverfahren – Forderungen der Anleger

Die Jenabatteries GmbH ist insolvent. Das Amtsgericht Gera hat das Insolvenzverfahren am 1. Mai 2023 eröffnet (Az.: 8 IN 66/23). Anleger konnten über Nachrangdarlehen „JB Emission“ bei dem Start-Up-Unternehmen investieren. Nach der Insolvenz müssen sie mit großen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen. Um dies zu verhindern, sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten von der Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wahrnehmen.

Die Jenabatteries GmbH hatte bereits im März 2023 Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Die Schwierigkeiten sind aufgekommen, nachdem ein Gesellschafter kurzfristig seine Finanzierung eingestellt hatte und die Gesellschaft diese finanzielle Lücke nicht auf die Schnelle schließen konnte. Das Insolvenzverfahren wurde nun eröffnet. Für die Gläubiger und Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Forderungen bis zum 20. Juni 2023 schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden können.

Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Für die Anleger der Jenabatteries GmbH gibt es jedoch das Problem, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren aufgrund der vereinbarten Nachrangs nachrangig behandelt werden, d.h. zunächst sind alle anderen Gläubiger am Zug. Ob für die Anleger dann noch etwas von der Insolvenzmasse abfällt, ist fraglich. „Dennoch sollten sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle unbedingt anmelden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Denn häufig wurde der Nachrang in den Darlehensverträgen nicht wirksam vereinbart. „Das hat zur Folge, dass die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig mit den Forderungen der übrigen Gläubiger behandelt werden. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob der Nachrang überhaupt wirksam vereinbart wurde“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Unabhängig vom Insolvenzverfahren können den Anlegern auch Schadenersatzansprüche entstanden sein. So hätten die Anlageberater und Anlagevermittler die Anleger über die hohen Risiken bei Nachrangdarlehen bis hin zum Risiko des Totalverlusts aufklären müssen. „Wurden die Anleger nicht ordnungsgemäß informiert, können ihnen Schadenersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser berät die Anleger der Jenabatteries GmbH gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/nachrangdarlehen-anlegerschutz/

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