Von einer „Art Umweltprinz“ zum Abgassünder – für den Käufer eines VW Tiguan 2.0 TDI war der Abgasskandal ein Schock. Das vermeintlich umweltfreundliche Fahrzeug erwies sich als Flop. Nun erhält der geschädigte Käufer Schadensersatz. Das Landgericht Kiel entschied mit Urteil vom 1. August 2019, dass er den Tiguan zurückgeben kann und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet bekommt (Az.: 12 O 446/18).

„Meinem Mandanten war der VW Tiguan Diesel als absolut umweltfreundlich, wenn auch nicht wortwörtlich als eine Art Umweltprinz empfohlen worden. Das Fahrzeug sei aus Umweltaspekten das Nonplusultra, Feinstaub oder Stickoxide würden keine Rolle spielen. Unter anderem unter diesen Gesichtspunkten kaufte mein Mandant Anfang 2014 einen VW Tiguan 2.0 TDI als Neuwagen. Das böse Erwachen folgte als der Abgasskandal im Herbst 2015 publik und die Abgasmanipulationen bekannt wurden. Deshalb haben wir schließlich auf Schadensersatz geklagt und hatten Erfolg“, erklärt der Kieler Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Der Kläger hatte zwar das Software-Update aufspielen lassen, doch das stand seinem Schadensersatzanspruch nicht im Wege. Das Landgericht Kiel entschied, dass der Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde. Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft. Dies ergebe sich schon aus dem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts und einem möglichen Verlust der Betriebserlaubnis, wenn das Software-Update nicht aufgespielt wird, so das LG Kiel. Die Nutzbarkeit des Fahrzeugs sei dadurch nicht gewährleistet gewesen.

Dem Kläger sei schon mit dem Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hätte. Daher sei es unerheblich, ob später ein Software-Update installiert wurde. Ein arglistig getäuschter Käufer einer mangelhaften Sache müsse sich nicht auf die Beseitigung des Mangels verweisen lassen, führte das LG Kiel weiter aus. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, d.h. VW muss den Tiguan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

So wie das Landgericht Kiel haben inzwischen bundesweit zahlreiche Gerichte im Dieselskandal verbraucherfreundlich entschieden. Diese Rechtsprechung wird inzwischen auch durch Urteile der Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe oder Koblenz bestätigt. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Das zeigt, dass hervorragende Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Forderungen können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.“

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