Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat der Käuferin eines VW Golf im Abgasskandal Schadensersatz zugesprochen. Mit Urteil vom 22. November 2019 entschied das OLG, dass sie ihren VW Golf mit den manipulierten Abgaswerten zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen kann (Az.: 17 U 44/19).

Die Klägerin hatte ihren VW Golf 6 Trendline 2,0 TDI im Jahr 2009 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Pkw ist der Motor des Typs EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut, der in den vergangenen Jahren traurige Berühmtheit durch die Abgasmanipulationen erreicht hat. Um nicht die Stilllegung ihres Fahrzeugs zu riskieren, ließ die Klägerin nach dem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend. Das Schleswig-Holsteinische OLG hat ihrer Klage im Berufungsverfahren weitgehend stattgegeben.

VW habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und damit u.a. auch die Erwartungshaltung der Käufer in besonders krassem Maß enttäuscht, so das OLG. Ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

VW habe unter vorsätzlicher Begehung von Gesetzesverstößen die Klägerin getäuscht. Dieses Verhalten sei zumindest auch mitursächlich für den Abschluss des Kaufvertrags gewesen über einen „jungen“ Gebrauchtwagen von einem VW-Vertragshändler gewesen. Der Klägerin sei schon durch den Kauf eines Fahrzeugs, das sie bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht erworben hätte, ein Schaden entstanden. Dieser Schaden lasse sich auch durch das Aufspielen eines Software-Updates nicht beseitigen. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das OLG. Die Klägerin könne gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, urteilte das OLG Schleswig-Holstein, das die Revision zum BGH zugelassen hat.

„Immer mehr Oberlandesgerichte sprechen den geschädigten Verbrauchern im Abgasskandal Schadensersatz zu. Nun hat sich auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht dieser Rechtsprechung erfreulicherweise angeschlossen. Dadurch sind die Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen noch einmal deutlich gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Geschädigte Autokäufer sollten allerdings jetzt handeln, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche gegen VW noch durchsetzen wollen. Denn ihre Forderungen verjähren in der Regel am 31. Dezember 2019.

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