Der Abgasskandal lässt VW nicht los. Ging es ursprünglich um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189, geraten nun auch wieder die Modelle des VW-Konzerns, die mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgerüstet sind, in den Fokus. Das Landgericht Regenburg hat Volkswagen nun wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim VW Golf VII mit der Abgasnorm Euro 6 und eben dem Motor EA 288 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 73 O 1181/19).
Neben VW verwenden auch die Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda den Motor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 bei zahlreichen Diesel-Fahrzeugen bis 2 Liter Hubraum. In dem Fall vor dem Landgericht Regensburg hatte der Kläger seinen Golf VII im Jahr 2015 gekauft. Er machte schließlich Schadensersatzansprüche geltend, da das Fahrzeug seiner Überzeugung nach über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfüge. Über eine sog. „Zykluserkennung“ erkenne das Fahrzeug, ob es sich im Prüfmodus befinde. Dann werde die Abgasrückführung verstärkt. Im realen Straßenverkehr würde der Stickoxid-Ausstoß wieder steigen, erklärte der Kläger.
Als Beweis legte er dem Gericht ein internes VW-Dokument vor. Das mit „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA 288“ überschriebene Dokument überzeugte das LG Regensburg. Es werde unstrittig dargelegt – und von VW auch nicht bestritten – dass bei der Abgasrückführung zwei verschiedene Betriebsmodi angewendet würden. Diese Programmierung sei unzulässig und es liege eine unzulässige Abschalteinrichtung vor, so das Gericht.
VW habe den Kläger somit vorsätzlich sittenwidrig getäuscht und müsse Schadensersatz leisten. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, urteilte das LG Regensburg.
Es besteht schon länger der Verdacht, dass VW auch beim Dieselmotor EA 288 Abgaswerte manipuliert hat. Ende 2019 hatte die Staatsanwalt Braunschweig in diesem Zusammenhang die Durchsuchung der VW-Geschäftsräume in Wolfsburg angeordnet. Verschiedene Gerichte haben bereits die Einholung von Sachverständigengutachten zum Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim EA 288 angeordnet. Das LG Duisburg hat VW bereits zu Schadensersatz verurteilt und nun auch das LG Regensburg.
„Die Methode ist zwar eine andere als beim Vorgängermotor EA 189, doch es deutet inzwischen vieles darauf hin, dass VW auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 Abgaswerte manipuliert hat. Dementsprechend haben geschädigte Käufer gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
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