Das Landgericht Kiel hat im Abgasskandal dem Käufer eines Audi A6 mit 3-Liter-Dieselmotor mit Urteil vom 30. März 2021 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 17 O 390/20). „Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Der Kläger hatte den Audi A6 Avant 3,0 TDI mir der Abgasnorm Euro 5 im April 2014 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Unter dem Code 23X6 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf für das Modell an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird. Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend.
Unterschiedliche Betriebsmodi bei der Abgasrückführung
Der Kläger führte aus, dass eine Motorsteuerungssoftware anhand verschiedener Parameter wie Temperatur oder Lenkwinkel erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Dann werde die Abgasrückführung optimiert, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr werde dann in einen anderen Betriebsmodus geschaltet mit der Folge, dass die Emissionen steigen. Zudem komme auch die sog. Aufheizstrategie zum Einsatz, um den Emissionsausstoß zu reduzieren. Auch diese Funktion sei fast nur unter Bedingungen wie sie im Prüfzyklus des NEFZ herrschen aktiv.
„Das Gericht folgte unserer Argumentation und kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser. Die Audi AG habe den Vorwurf nicht entkräften können. Insbesondere habe sie im Rahmen ihrer sekundären Darlegungsast keine Stellung zu der Arbeitsweise der beanstandeten Funktionen oder den Hintergründen des Rückrufs des Kraftfahrt-Bundesamts bezogen. Der Kläger habe hingegen hinreichend konkrete Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert. Dafür spreche auch der Rückruf durch das KBA, so das LG Kiel.
Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
Der Kläger sei nach § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, entschied das Gericht. Gegen Rückgabe des A6 kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises von 64.900 Euro verlangen. Für die rund 100.000 Kilometer, die er mit dem Fahrzeug gefahren ist, muss er sich aber eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 23.600 Euro anrechnen lassen, so dass er noch rund 41.300 Euro erhält.
Die Urteile gegen Audi im Abgasskandal bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor häufen sich. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Naumburg, Koblenz und Frankfurt die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt.
Mehr Informationen: Audi Abgasskandal Blog mit aktuellen Artikeln
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