Der Mercedes Abgasskandal

Daimler muss weitere Mercedes Sprinter zurückrufen. Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) müssen Sprinter der Baujahre 2011 bis 2013 in die Werkstatt gerufen werden, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Nach Angaben des KBA sind von dem Rückruf insgesamt rund 5.800 Fahrzeuge betroffen, davon knapp 3.400 in Deutschland. Unter dem Code NC3I6515R ruft Daimler die Sprinter in die Werkstatt, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wird, wie das KBA am 25.10.2021 in seiner Rückrufdatenbank veröffentlicht.

Erst vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass Daimler unter dem Code NC3II6515R Mercedes Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen muss. Weltweit sind von diesem Rückruf rund 260.000 Sprinter betroffen, davon knapp 99.000 in Deutschland. Ein weiterer Rückruf unter dem Code NC2II651R betrifft insgesamt rund 90.000 Mercedes Viano bzw. Vito der Baujahre 2010 bis 2014.

Nun werden auch noch Halter eines Mercedes Sprinter der Baujahre 2011 bis 2013 den Rückruf-Bescheid erhalten und aufgefordert werden, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Da das KBA die Rückrufe verpflichtend angeordnet hat, droht den Fahrzeugen ohne das Software-Update der Verlust der Zulassung. Die Mercedes-Kunden können sich aber auch wehren und Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.

Daimler steht zwar nach wie vor auf dem Standpunkt, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet zu haben und hat Widerspruch gegen die Rückrufe eingelegt. „Den Widerspruch hat das KBA jedoch zurückgewiesen und damit bestätigt, dass es die beanstandeten Funktionen, u.a. die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, als unzulässige Abschalteinrichtungen bewertet. Diese Einschätzung wird auch zunehmend von den Gerichten geteilt.

So haben neben zahlreichen Landgerichten auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz verurteilt. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Stickoxid-Ausstoß nur im Prüfmodus reduziert wird und die Emissionen im normalen Straßenverkehr wieder steigen.

„Der Druck auf Daimler im Abgasskandal nimmt zu. Die Chancen auf Schadenersatz erhöhen sich weiter“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen gegen Daimler

Kategorie
Tags

Die Kommentarfunktion ist gesperrt

Archive