Bauhandwerkersicherungshypothek
Schutz und Sicherheit für Handwerker im Baugewerbe

Richterhammer vor kleinem Haus

Was ist eine Bauhandwerkersicherungshypothek?

Die Bauhandwerkersicherungshypothek ist ein gesetzliches Pfandrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 648 ff. geregelt ist. Dieses Pfandrecht kann von Handwerkern und Bauunternehmen genutzt werden, um ihre Forderungen gegen den Bauherrn abzusichern, indem sie eine Hypothek auf das Grundstück eintragen lassen, auf dem die Bauleistung erbracht wurde.

Sie kann mit einer einstweiligen Verfügung beantragt werden. Anstelle eines langwierigen Werklohnprozesses erhält der Handwerker einen gerichtlichen Titel innerhalb weniger Tage. Nicht selten wird dadurch der Werklohnprozess ganz entbehrlich. Gerade wenn es schnell gehen muss und die Werkleistung mangelfrei ist, ist die Bauhandwerkersicherungshypothek ein scharfes Schwert. Ein Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bringt oft rasche Zahlungsbereitschaft, weil Schuldner die Eintragung im Grundbuch fürchten.


Voraussetzungen für die Eintragung

Um eine Bauhandwerkersicherungshypothek eintragen zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Forderung: Es muss eine fällige Forderung aus einem Bauvertrag vorliegen.
  2. Grundstück: Die Bauleistung muss auf einem Grundstück erbracht worden sein.
  3. Schriftliche Ankündigung: Der Bauherr muss schriftlich aufgefordert werden, die Forderung zu begleichen.
  4. Frist: Eine angemessene Frist zur Zahlung muss gesetzt und abgelaufen sein.

Vorteile der Bauhandwerkersicherungshypothek

Die Eintragung bietet mehrere Vorteile:

  • Sicherheit: Handwerker und Bauunternehmen erhalten eine rechtliche Absicherung ihrer Forderungen.
  • Druckmittel: Die Hypothek übt Druck auf den Bauherrn aus, die Rechnung zu begleichen.
  • Vorrang: Im Falle einer Zwangsversteigerung des Grundstücks haben die gesicherten Forderungen Vorrang vor anderen Gläubigern.

Verfahren zur Eintragung

Das Verfahren zur Eintragung der Bauhandwerkersicherungshypothek ist klar geregelt:

  1. Forderung geltend machen: Der Handwerker fordert den Bauherrn schriftlich zur Zahlung auf.
  2. Eintragungsantrag stellen: Nach Ablauf der gesetzten Frist kann der Handwerker die Eintragung der Hypothek beim Grundbuchamt beantragen.
  3. Eintragung ins Grundbuch: Das Grundbuchamt prüft den Antrag und trägt die Hypothek in das Grundbuch ein.


Rechtliche Unterstützung

Die Eintragung und Durchsetzung einer Bauhandwerkersicherungshypothek kann komplex sein und erfordert rechtliches Fachwissen. Unsere Kanzlei steht Ihnen dabei zur Seite und unterstützt Sie in allen Phasen:

  • Beratung: Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
  • Dokumentation: Wir helfen Ihnen bei der Erstellung und Einreichung aller notwendigen Dokumente.
  • Durchsetzung: Im Falle eines Streits setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch.

Fazit
Was bringt eine Sicherungshypothek?

Die Bauhandwerkersicherungshypothek ist ein unverzichtbares Instrument für Handwerker und Bauunternehmen, um ihre Forderungen abzusichern und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Unsere Kanzlei unterstützt Sie kompetent und zuverlässig bei der Eintragung und Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Dr. Ingo Gasser vertritt seit 1992 private Mandanten und mittelständische Unternehmen in allen Rechtsbereichen des Zivil- und Arbeitsrechts. Spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Arbeitsrecht und das Schadensersatzrecht wurde tausenden Mandanten erfolgreich zu ihrem Recht verholfen. Kompetente und persönliche Beratung im Vorfeld einschließlich sorgfältiger Ermittlung der Tatsachengrundlage sind die Basis des Erfolgs.