Anlegerschutz – BERATUNGSHAFTUNG Anlagerecht 

Bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen aufgrund Falschberatung oder Prospekthaftung ebenso wie bei betrügerischen Anlagemodellen sowie im Anlegerschutz ist Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser im Bankrecht Ihr Ansprechpartner, um erfolgreich Ansprüche gegenüber Banken, Emittenten und Anlageberatern sowie -vermittlern durchzusetzen.

Kapitalanlagen sind durch eine verbraucherfreundliche Rechtsprechung in bestimmten Bereichen gegen Verlust geschützt. Ob die Geldanlage verloren ist, bedarf deshalb häufig einer sorgfältigen juristischen Prüfung. Dabei ist nicht nur die Kenntnis der Rechtslage, sondern auch eine entsprechende Erfahrung im Bankrecht sehr wichtig. Der Schutz der Anleger steht hier im Mittelpunkt. 

Einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit bildet das Bank- und Kapitalmarktrecht: Kreditverträge, Kreditsicherheiten, unzulässige Zinsklauseln, Vorfälligkeitsentschädigung, Phishing, Zahlungsdiensterecht und weitere Fallgestaltungen. Rechtsanwalt Dr. Gasser aus Kiel ist auf diesen Gebieten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich tätig. Bankrecht und Bankpraxis sind Rechtsanwalt Dr. Gasser, der auch gelernter Bankkaufmann ist, seit Jahrzehnten aufgrund seiner Tätigkeit bestens bekannt.


Logo: Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bankrecht

Anleger sind nicht schutzlos gestellt. Sie haben Rechte und Ansprüche. Aus den gesetzlichen und vertraglichen Anspruchsgrundlagen ergibt sich zugleich, welche Tatsachen der Anleger dem Gericht vortragen muss, um seinen Schadensersatzprozess zu gewinnen. Der Schlüssel zum Erfolg beim Schutz der Anleger liegt deshalb sehr häufig bereits in der sorgfältigen Ermittlung des Sachverhalts am Anfang der Tätigkeit. Dabei geht es um die Tatsachen Ihres persönlichen Falles. Deshalb ist die persönliche Fallbearbeitung im Bankrecht von der Sachverhaltsermittlung bis zur Terminswahrnehmung vor Gericht gerade im Anlegerschutzrecht besonders wichtig. Hier erfahren Sie konkret, welche Chancen und Risiken Ihr Fall beinhaltet – und das natürlich vor einer Klage.

Mit seiner Expertise unterstützt Rechtsanwalt Dr. Gasser aus Kiel im Bankrecht private Anleger, die in Fonds, Anleihen, Aktien, Schuldverschreibungen oder Zertifikaten investiert sind. Rechtsanwalt Dr. Gasser ist seit vielen Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Bank- und Kapitalmarktrecht“ des Deutschen Anwaltsvereins und auf den Gebieten des Anlegerschutzes und des Anlagerechts bundesweit erfolgreich tätig. Viele Millionen Euro konnten zugunsten der Anleger zurückbeschafft werden. Bereits verloren geglaubte private Altersversorgungen konnten nicht selten doch noch gerettet werden.

Auch Rückzahlungsansprüche bei bereits gezahlter Vorfälligkeitsentschädigung können erfolgreich durchgesetzt werden. Hier gilt es, die Verjährung im Auge zu behalten. Mehr hierzu:  Vorfälligkeitsentschädigung erfolgreich umgehen.

Offene Immobilienfonds: Geld der Anleger in Gefahr?

Offene Immobilienfonds spüren seit 2022 die Trendwende im Immobilienmarkt 2022. Anleger fühlen sich hingegen mit offenen Immobilienfonds in Sicherheit. Wenn der Boom auf Ladenlokale, Einkaufszentren und Büros jedoch vorbei ist, ist das Geld der Anleger in Gefahr. Mehr hierzu: Offene immobilienfonds

Greenwashing

Anlegertäuschung durch Greenwashing bezieht sich auf den Fall, dass ein Unternehmen versucht, Anleger durch eine irreführende Darstellung seiner Umweltfreundlichkeit oder Nachhaltigkeit zu täuschen, um Sie dazu zu bringen, in das Unternehmen oder seine Produkte zu investieren. Wurden die Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel gibt Anlegern gerne eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Phishing

Sind Sie Opfer von Phishing? Bei einem Phishing Angriff  geben sich Anrufer später als Bankmitarbeiter aus und fordern den Kunden mit erfundenen Begründungen dazu auf, für die Freischaltung des Kontos Tans durchzugeben. Dabei haben die Täter zuvor bereits die Zugangsdaten des Kunden für das online Banking sowie weitere persönliche Daten über eine Phishing-E-Mails abgefischt.

 

Die Erstberatung und die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung sind kostenlos.

OLG Schleswig: Sparkasse muss Zinsen in Höhe von 18.000 Euro erstatten


Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel hat Zinsen in Höhe von mehr als 18.000 Euro für einen Mandanten
zurückgeholt. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied mit Urteil vom 10. November
2022, dass die Sparkasse Mittelholstein die Zinsen zumindest teilweise falsch berechnet hat und
daher dem Kläger die zu viel gezahlten Zinsen erstatten muss (Az.: 5 U 159/22).

Der Kläger hatte mit der Sparkasse mehrere Darlehensverträge geschlossen. Dabei haben die
Parteien eine individuelle Vereinbarung zu den Zinssätzen in Form einer Zinsgleitklausel getroffen.
Die Klausel besagt, dass auf den Referenzzinssatz des 3-Monats-Euribor eine Marge von 1,65 Prozent
aufgeschlagen wird. Eine ausdrückliche Vereinbarung für den Fall, dass der 3-Monats-Euribor ins
Negative rutscht, hatten die Parteien dabei nicht getroffen. Eine derartige Entwicklung war zum
Zeitpunkt des Abschlusses der Darlehensverträge von den Parteien auch nicht vorauszusehen.

Tatsächlich fiel der Referenzzinssatz aber unter null und lag zwischenzeitlich bei minus 0,478 Prozent.
Er fiel jedoch nie unter minus 1,65 Prozent, so dass der Sparkasse der Aufschlag von 1,65 Prozent
stets erhalten blieb und es auch nicht zu einer Umkehr der Zahlungsströme kam. „Die Sparkasse
berücksichtigte bei der Berechnung der Zinsen jedoch nicht den negativen Referenzzinssatz, der bei
der Ermittlung des Zinssatzes unter Berücksichtigung einer Marge von 1,65 Prozent hätte
angerechnet werden müssen. Dementsprechend hat die Sparkasse überhöhte Zinsen eingezogen, die
wir nun zurückgefordert haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Nachdem das Landgericht Kiel die Klage in erster Instanz noch abgewiesen hatte, hatte sie im
Berufungsverfahren am OLG Schleswig Erfolg. Das OLG bestätigte, dass der Kläger einen Anspruch
auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Zinsen in Höhe von rund 18.000 Euro habe, da die Sparkasse
die Zinszahlungen zumindest teilweise ohne Rechtsgrund erlangt habe.

Die Auslegung der Zinsklausel ergebe, dass im Falle eines negativen Referenzzinssatzes zwar
weiterhin eine Zahlungspflicht bestehe, aber auch, dass der negative Zinssatz auf die Marge von 1,65
Prozent angerechnet wird, führte das OLG zur Begründung aus. Aufgrund der Vereinbarung eines
Zinssatzes von „3-Monats-Euribor + Marge 1,65 Prozent“ hätte der Zins auch negativ ausfallen
können. Die Auslegung der Darlehensverträge spreche aber dafür, dass nur für den Darlehensnehmer
eine Pflicht zur Zinszahlung vereinbart wurde. Der vom Darlehensnehmer zu zahlende Mindestzins
wurde zumindest stillschweigend von den Parteien auf null festgesetzt, so das Gericht. Solange es
jedoch nicht zu einer Umkehr der Zahlungsströme kommt, ist der negative Referenzzins zugunsten
des Darlehensnehmers zu berücksichtigen.

Eine Umkehr der Zahlungsströme stand hier jedoch nicht zur Diskussion. Denn das wäre im
konkreten Fall erst eingetreten, wenn der Dreimonats-Euribor unter 1,65 % gefallen wäre, was nicht
der Fall war. Deshalb muss die Sparkasse den negativen Euribor zugunsten des Darlehensnehmers
bei der Zinsermittlung berücksichtigen, stellte das OLG weiter klar. Es entschied daher, dass die
Sparkasse dem Kläger die zu viel gezahlten Zinsen zurückzahlen muss.

„Das Urteil zeigt, dass die Sparkasse die negative Entwicklung des Referenzzinssatzes bei der
Berechnung der Zinsen hätte berücksichtigen müssen. Darlehensnehmer haben gute Chancen, zu viel
gezahlte Zinsen zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.


Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser vertritt seit 1992 private Mandanten und mittelständische Unternehmen im Bankrecht. Spezialisiert auf das Bank- und Kapitalmarktrecht und das Schadensersatzrecht wurde tausenden Mandanten erfolgreich zu ihrem Recht verholfen. Kompetente und persönliche Beratung einschließlich sorgfältiger Ermittlung der Tatsachengrundlage sind die Basis des Erfolgs.

Probleme bei der DSL Bank

Handwerker-Rechnungen können nicht überwiesen werden, die Arbeit auf der Baustelle ruht: Die technischen Probleme der DSL Bank sind für Kunden, die dort ihre Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, ein echtes Problem, das auch noch hohe Kosten verursachen kann. „Können wichtige Rechnungen aufgrund technischer Probleme bei der DSL Bank nicht überwiesen werden und es droht der Baustopp, liegt das nicht in der Verantwortung der Kunden. Dafür hat die Bank geradezustehen, ggfs. hat sie sich auch schadenersatzpflichtig gemacht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.